Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 5. März 2026

Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für freiberufliche Leistungen
    von Ulrich Klose (nachfolgend: ulr) und dem Auftraggeber (nachfolgend: AG). Sie
    beziehen sich auf die Bereiche nicht-journalistische Textredaktion, Newsletter-
    Redaktion, Internetseiten-Gestaltung und Internet-Programmierung für private oder
    öffentliche Auftraggeber. Für alle weiteren Tätigkeiten müssen gesonderte
    Vereinbarungen getroffen werden.
  2. Die AGB gelten auch, wenn Bestimmungen aus den AGB des AG den hier formulierten
    Bedingungen entgegenstehen und nicht durch gesonderte Vereinbarungen in Kraft
    gesetzt worden sind.
  3. Abweichungen von den hier formulierten Bestimmungen bedürfen gesonderter
    Vereinbarungen.

Leistung, Lieferung und Vergütung

  1. ulr arbeitet im Auftrag des AG. Der AG ist für die Leistung von ulr honorarpflichtig. Die zu
    zahlende Vergütung wird vor der Auftragserteilung zwischen ulr und dem AG vereinbart.
  2. ulr erbringt seine Leistung als Freiberuflicher PR- und Online-Redakteur. Als solcher ist
    ulr versicherungspflichtig gegenüber der Künstlersozialkasse. Daraus entstehen
    gegebenenfalls zusätzliche Verpflichtungen für den AG gegenüber der
    Künstlersozialkasse (Künstlersozialabgabe).
  3. Ein Auftrag kommt auf telefonische, mündliche oder schriftliche Auftragserteilung des
    AG zustande. Auf Wunsch erstellt ulr zuvor ein Angebot für die gewünschte Leistung.
    Als Auftragserteilung gilt dann die dem Angebot folgende telefonische, mündliche oder
    schriftliche Auftragserteilung.
  4. Mit der Auftragserteilung wird eine Lieferfrist vereinbart. Für nicht von ulr verschuldete
    Verzögerungen, die eine fristgerechte Lieferung des Produktes verhindern, haftet ulr
    nicht.
  5. Wird der Auftragserteilung durch den AG nicht binnen einer Woche widersprochen, gilt
    der Auftrag als erteilt. Der AG bleibt auch dann honorarpflichtig, wenn er aus eigenem
    Antrieb von dem Auftrag zurücktritt.
  6. Angebotssummen sind Netto-Beträge. Die Rechnungsstellung erfolgt gegebenenfalls
    zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  7. Die Leistung von ulr besteht aus den bei der Auftragserteilung abgesprochenen bzw. im
    Angebot aufgeführten Tätigkeiten.
  8. Das vereinbarte Honorar wird durch ulr in Rechnung gestellt. Die Rechnungstellung
    erfolgt direkt nach der Lieferung der vereinbarten Leistung durch ulr.
  9. Die Rechnung wird per E-Mail als PDF-Datei versendet. Die Zusendung der Rechnung per Briefpost muss gesondert vereinbart werden. Die dafür entstehenden Kosten trägt der AG.
  10. Rechnungsbeträge sind spätestens zwei Wochen nach Zustellung der Rechnung fällig. Ulr behält sich vor, bei verspäteter Begleichung des Rechnungsbetrages nach der Zustellung einer Zahlungserinnerung per E-Mail die Rechnungssumme zu erhöhen. Die Rechnungssumme erhöht sich dann pro angefangener, auf die Zahlungserinnerung folgende Woche um 1 v.H. der Rechnungssumme.
  11. Notwendige Sonderausgaben wie Reise- oder Materialkosten oder auch Fremd-Honorare können durch ulr gesondert in Rechnung gestellt werden.
  12. Alle für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Materialien und Bedingungen müssen ulr durch den AG zur Verfügung gestellt werden.
  13. Ulr verpflichtet sich zur sorgfältigen und gewissenhaften Erfüllung der übertragenen Aufgaben.
  14. Wird der Auftrag durch ulr mangelhaft erfüllt, kann der AG binnen zwei Wochen die Nachbesserung verlangen. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder unverhältnismäßig, kann der AG das Honorar um den Betrag kürzen, dem sich der Mangel zuordnen lässt. Eine Nachbesserungspflicht durch ulr besteht nicht für Fälle höherer Gewalt, womit insbesondere auch technische Restriktionen gemeint sind. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  15. Die sachgerechte und vertrauliche Nutzung von Daten, die ulr im Laufe der Auftragserfüllung übergeben werden oder ihm zur Kenntnis gelangen, wird zugesagt.
  16. Die durch ulr erstellten Produkte gehen mit der Vergütung der Leistung durch den AG in das Eigentum des AG über. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes werden durch diese Klausel nicht berührt.
  17. Der AG trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung der durch das Auftragsverhältnis entstandenen Produkte und Materialien. Der AG stellt ulr von jeder straf-, zivil-, lizenz- oder medienrechtlichen Haftung frei, die durch die Publikation oder Nutzung der Produkte entstehen könnte. Das gilt nicht für den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ulr. Der AG ist auch für die rechtliche Prüfung der durch ulr erbrachten Leistung zuständig.
  18. Bei Textprodukten gewährt der AG ulr ein Nutzungsrecht für eigene Dokumentationszwecke.
  19. Bei Textprodukten verpflichtet sich der AG vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen, ulr als Mitverfasser des jeweiligen Produktes zu nennen.

Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Münster.
  2. Gerichtsstand ist Münster, soweit dies gesetzlich zulässig ist. ulr kann auch am Sitz des AG klagen.
  3. Die AGB verlieren nicht ihre Gültigkeit für den Fall, dass sich einzelne Abschnitte als ungültig erweisen sollten.